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Transparenzregister – besteht Handlungsbedarf?

Der Bundesrat hat entschieden, das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) per 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen. Mit dem TJPG kommt auf viele Unternehmen in der Schweiz eine neue Pflicht zu: die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister. Im vorliegenden Newsletter erfahren Sie kompakt, wen das Gesetz betrifft, was konkret zu tun ist – und wie wir Sie dabei entlasten können.

Newsletter: Transparenzregister – besteht Hanldungsbedarf?

 

Stefanie Jaggi

Stefanie ist das «rechtliche Gewissen» der Ferax und interne Anlaufstelle für jegliche Fragen rund ums Gesetz. Kundinnen und Kunden unterstützt sie bei alltäglichen Rechtsfragen oder auch bei der rechtlichen Beurteilung konkreter Projekte. Stefanie geht Sachen gerne auf den Grund und betrachtet sie dabei aus den verschiedenen Blickwinkeln. Als Generalistin schätzt sie die enge Zusammenarbeit mit den anderen Fachbereichen.

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