KMU-Praxisinformationen | Ausgabe 2 | 2024 (PDF) Sacheinlage und Mehrwertsteuer Steuerfreie Rückzahlung verdeckter Kapitaleinlagen Mitarbeiterentsendung ins Ausland Datenschutzerklärung Mitarbeitende
Alles Gute fürs 2019!
Was wünschen Sie sich für das noch junge Jahr 2019? Könnte es sein, dass Sie noch gar nicht dazu gekommen sind, sich darüber Gedanken zu machen? Zeit ist ein wertvolles Gut, glücklich deshalb, wer sie ganz nach seinen Wünschen einsetzen kann: Sich auf das konzentrieren, was man gut kann und/oder gerne macht. Gerne unterstützen wir Sie auch im 2019 bei der Verwirklichung dieses Ideals.
Ausblick
Im Jahr 2019 dürften gleich mehrere, für das hiesige Wirtschaftsumfeld massgebende regulatorische Weichen gestellt werden:
- Steuerreform und AHV-Finanzierung
Über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), dessen Vorgängerin die Steuervorlage 17 und Vorvorgängerin die Unternehmenssteuerreform III (USR III) waren, wird das Stimmvolk im Mai abstimmen, sollte denn das Referendum dagegen zustande kommen. Unabhängig davon, ob das STAF in Kraft tritt oder, im Falle eines Urnengangs, abgelehnt wird, gilt es, sich auf die künftigen, geänderten Rahmenbedingungen frühzeitig einzustellen. - Aktienrechtsrevision
Endlich zu einem Ende kommen könnte im 2019 die Revision des Aktienrechts, quasi das Herzstück des Schweizer Wirtschaftsrechtes und von allgemeiner Bedeutung. In Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision oft und gerne erwähnt werden die Umsetzung der «Abzocker-Initiative», die zusätzlichen Verbote und Regeln zu den Lohnbezügen der Führungsetage sowie die Einführung von Richtwerten für die Vertretung beider Geschlechter. Die Einführung einer „Frauenquote“ und die Umsetzung der „Lex Minder“ mögen zwar medienwirksam, für KMU jedoch kaum von praktischer Relevanz sein, zumal diese Bestimmungen (voraussichtlich) ausschliesslich auf börsenkotierte Gesellschaften anwendbar sein würden. Für KMUs dürfte vielmehr die mit der Reform ebenfalls angepeilte Erhöhung der Flexibilität (hinsichtlich des Aktienkapitals, des Einsatzes elektronischer Mittel bei Generalversammlungen und der Möglichkeit zur Ausrichtung von Zwischendividenden) bei gleichzeitiger administrativer Entlastung (für „einfach strukturierte“ Gesellschaften) interessant sein. - Verlustverrechnung für Zürcher Unternehmen
Bereits am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist die Änderung des Zürcher Steuergesetzes, dank der neuerdings auch im Kanton ansässige Unternehmen ihre Betriebsverluste mit Grundtückgewinnen verrechnen können. Da die Möglichkeit der Verlustverrechnung diversen Einschränkungen unterliegt, ist eine genaue Abklärung im Einzelfall unerlässlich. - Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen
Seit anfangs Jahr wird zudem die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen erhoben, und zwar sowohl bei Haushalten wie auch bei Unternehmen. Die Höhe der Unternehmensabgabe knüpft dabei an den gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung deklarierten jährlichen Gesamtumsatz eines Unternehmens. Bei einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500‘000 ist keine Abgabe zu entrichten.
Dies ist nur eine Auswahl der rechtlichen Neuerungen im 2019. Wir behalten die bereits erfolgten und die noch anstehenden Gesetzesänderungen für Sie im Auge. Sie können beruhigt sein, dass Sie alle Aspekte für allfällige Entscheidungen berücksichtigen.
Jubiläumsjahr
Das Jahr 2019 birgt ausserdem einen persönlichen Höhepunkt: Ende September wird die Ferax Treuhand AG ihr 30-jähriges Bestehen feiern. Bewährte Werte, ergänzt um zeitgemässe Ansätze und Technologien – auf dieser Basis gehen wir gestärkt der Zukunft entgegen.
Rückblick
Den Grundstein, um all die neuen (gesetzlichen) Herausforderungen meistern und unser Jubiläumsjahr freudig begehen zu können, haben wir bereits im vergangenen Jahr gelegt: Das Jahr 2018 stand für die Ferax Treuhand AG ganz unter dem Motto „Digitalisierung“. Dank qualifizierter elektronischer Signatur und geänderten internen Prozessen sind wir nun in der Lage, unsere Schriftstücke und Unterlagen sowohl physisch als auch elektronisch auszufertigen, bei gleichwertiger rechtlicher Verbindlichkeit. Entsprechend Ihren Vorlieben oder Bedürfnissen stellen wir Ihnen Ihre Unterlagen gerne weiterhin physisch oder aber ab sofort elektronisch zu – Sie haben die Wahl. Mit dem Anstoss zur Digitalisierung einher ging unser neuer Marktauftritt mit neuem Logo und neu gestalteter Homepage.
Gegenwart
Auch wenn sich die Schweizer Wirtschaftswelt aufgrund der anstehenden Gesetzesänderungen und der fortschreitenden Digitalisierung im Umbruch befindet, eines ist und bleibt gleich: Tragendes Element unserer Dienstleistungen ist das gegenseitige Vertrauen zwischen Ihnen und uns. In diesem Sinne danken wir Ihnen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und freuen uns, auch im 2019 persönlich für Sie da zu sein.