KMU-Praxisinformationen | Ausgabe 3 | 2025 (PDF) Erstreckung der Verlustverrechnung Rangrücktritt ohne Zinsstundung im Übergangsrecht Einsatz von KI-Tools in KMU Arbeitsrechtliche Regelungen zu Ferientagen, Feiertagen und Betriebsferien

Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Nachdem das Zürcher Stimmvolk im vergangenen Mai zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) deutlich «Ja» gesagt hatte, stimmte es anfangs September auch der kantonalen Umsetzungsvorlage zu. Die Änderungen des kantonalen Steuergesetzes treten am 1. Januar 2020 in Kraft und bringen im Wesentlichen folgende Neuerungen mit sich: